Kosten

Die mit anwaltlicher Beratung und Vertretung verbundenen Kosten gelten als schwer durchschaubar und damit für den Mandanten als nahezu unberechenbar. Dies muss nicht sein.
Um trotz der unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen der Vergütung unserer Tätigkeit, Transparenz und Kalkulationssicherheit sowohl für unseren Mandanten, als auch für uns zu erreichen, streben wir regelmäßig den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen an.

Hierzu ergeben sich mehrere Alternativen hinsichtlich der Honorargestaltung:

1. Aussergerichtliche Beratung und Vertretung

In Fällen unserer außergerichtlichen Tätigkeit kann es sich empfehlen

  •  in geeigneten Fällen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, welches wir Ihnen auf Wunsch vorschlagen
  • ein individuelles Stundenhonorar zu vereinbaren
  • eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorzunehmen, die auf Basis des Gegenstandswertes der Angelegenheit beruht.

2. Vertretung vor Gericht

Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu fordern. Auch in diesen Fällen erörtern wir gerne mit Ihnen die Kostensituation, einschließlich der etwaig bestehenden Möglichkeiten der Prozeßkostenhilfe, wie auch der Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Prozeßfinanzierung durch geeignete Unternehmen.