Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Martin Bäumker
Nach Abschluss des 1. und 2. Staatsexamens in München wurde er in 1994 zur
Anwaltschaft zugelassen.
Fachanwalt für Erbrecht
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und
praktischer Erfahrungen wurde dem Rechtsanwalt Martin Bäumker im Jahre 2009
seitens der Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht München die Befugnis
verliehen die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
Herr Rechtsanwalt Martin Bäumker hat, neben langjähriger Erfahrung aus entsprechender Tätigkeit, im Gebiet der Testamentsvollstreckung vor diversen Fachvereinigungen gesonderte Prüfungen mit Erfolg abgelegt und wurde von diesen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung zertifiziert. Eine Auswahl:
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Herr Rechtsanwalt Martin Bäumker hat des Weiteren besondere Kenntnisse
im Bereich der Testamentsvollstreckung nachgewiesen ist daher von nachfolgenden
Vereinigungen auf Grund seiner besonderen Kenntnisse als Testamentsvollstrecker
zertifiziert worden:
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Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT): www.agt-ev.de
Zertifiziert seit 2008. -
Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV): www.erbrecht.de
Aufgrund erfolgreichen Testats wurde Herr Rechtsanwalt Martin Bäumker in die Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolger e.V. aufgenommen. Zertifiziert seit 2011. -
Deutsches Anwaltsinstitut e.V. (DAI): www.dav-erbrecht.de
zertifiziert seit Januar 2013. Zu seinen Mitgliedern gehören insbesondere die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. AGT (agt-ev.de)